Anerkannte Alltagshilfe für Senioren in Rottweil – ab Pflegegrad 1 mit 131 € Entlastungsbetrag. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Kein Papierkram für Sie.
Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI bieten wir in Rottweil und dem gesamten Landkreis Rottweil folgende Alltagshilfe-Leistungen an – abrechenbar über den Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse.
Wussten Sie, dass Ihnen als Pflegebedürftiger ab Pflegegrad 1 monatlich 131 € Entlastungsbetrag von der Pflegekasse zustehen? Viele Senioren in Rottweil wissen das nicht – und verschenken dieses Geld jeden Monat.
Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI (Landkreis Rottweil) rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken, keinen Papierkram erledigen.
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