Wir suchen herzliche Menschen, die Senioren in Trossingen & Umgebung im Alltag unterstützen. Quereinsteiger willkommen – wir qualifizieren Sie.
Quereinsteiger/-innen herzlich willkommen
Einsatzort
Trossingen & Umgebung
Beschäftigung
Minijob (geringfügig)
Vergütung
15,00 €/Std.
Start
ab Juni 2026
Die Alltagshilfe Schwarzwald ist ein nach §45a SGB XI anerkannter Anbieter für Alltagsunterstützung und Nachbarschaftshilfe mit Sitz in Trossingen. Inhaber Eugen Ens und seine Frau Katharina – examinierte Krankenschwester – haben gemeinsam 6 Kinder großgezogen und wissen aus eigener Erfahrung, was „Kümmern" bedeutet.
Wir sind kein anonymer Großbetrieb, sondern ein familiäres Team, das Senioren in Trossingen, Rottweil, Tuttlingen und Umgebung mit Herz und Verlässlichkeit unterstützt. Unser Motto: „Ein Mann, ein Wort."
Begleitung von Senioren im Alltag (Arztbesuche, Spaziergänge, Einkäufe)
Unterstützung im Haushalt: Reinigung, Wäschepflege, Kochen
Fensterreinigung & Gardinen-Service (Abnehmen, Waschen, Aufhängen)
Dokumentation der erbrachten Leistungen (einfach, per App)
Kostenfreie Schulung
Wir übernehmen die Kosten für die Qualifizierung nach §45a SGB XI – kein Vorwissen nötig.
Flexible Arbeitszeiten
Einsätze nach Absprache – ideal für Eltern, Rentner oder Menschen mit anderen Verpflichtungen.
Wohnortnahe Einsätze
Keine langen Fahrtwege – wir planen Einsätze möglichst in Ihrer Nähe.
Faire Vergütung
15,00 €/Stunde. Minijob bis 603 €/Monat.
Familiäres Team
Kein anonymer Betrieb – persönliche Einarbeitung durch Eugen und Katharina Ens.
Sinnvolle Tätigkeit
Sie leisten täglich einen echten Beitrag zur Lebensqualität älterer Menschen.
Einfühlungsvermögen und Freude am Umgang mit Menschen
Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
Gute Deutschkenntnisse (mind. B1)
Bereitschaft zur Schulung nach §45a SGB XI
Führerschein Klasse B (von Vorteil, kein Muss)(optional)
Erfahrung in Pflege oder Betreuung (von Vorteil, kein Muss)(optional)
Smartphone-Grundkenntnisse für die Dokumentation(optional)
Erweitertes Führungszeugnis (wird nach Einstellung beantragt)
Hinweis zur Beschäftigungsform
Diese Stelle wird als geringfügige Beschäftigung (Minijob) nach §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV angeboten. Die Verdienstgrenze beträgt seit dem 01.01.2026 monatlich 603,00 € (entspricht dem gesetzlichen Mindestlohn von 15,00 €/Std.). Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile werden über die Minijob-Zentrale abgeführt. Eine Erweiterung auf Teilzeit ist nach Absprache möglich. Alle Angaben erfolgen nach den Vorschriften des AGG (§11), des MiLoG sowie der Anerkennungsverordnung Baden-Württemberg (UstA-VO BW).
Brauche ich eine Ausbildung in der Pflege?
Wie viele Stunden pro Woche muss ich arbeiten?
In welchen Orten sind Einsätze möglich?
Was bedeutet Minijob – zahle ich Steuern?
Muss ich einen Führerschein haben?
Wann kann ich anfangen?
Kein Anschreiben nötig – 2 Minuten, fertig. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Alltagshilfe Schwarzwald – Eugen Ens · Sophie-Scholl-Straße 3, 78647 Trossingen · Anerkannt nach §45a SGB XI (LK Tuttlingen & LK Rottweil) · Diese Stellenausschreibung richtet sich gleichwertig an alle Geschlechter (§11 AGG) · Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (§164 SGB IX)
Kostenlose Beratung – wir melden uns noch heute!
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