Wer einen Angehörigen pflegt, braucht selbst manchmal eine Pause. Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen genau das: eine Auszeit – finanziert von der Pflegekasse mit bis zu 1.612 € pro Jahr (ab Pflegegrad 2).
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI greift, wenn die Hauptpflegeperson – also meist ein Familienmitglied – vorübergehend ausfällt: wegen Urlaub, Krankheit, eines Kuraufenthalts oder anderer Gründe.
In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegeperson – bis zu 6 Wochen pro Jahr, maximal 1.612 € pro Jahr.
Zusätzlich kann der hälftige Betrag aus der Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) auf die Verhinderungspflege übertragen werden – das erhöht den Betrag auf bis zu 3.224 €.
Grundbetrag
1.612 €
pro Jahr · ab Pflegegrad 2
Mit Kurzzeitpflege-Übertrag
bis 3.224 €
pro Jahr · kombiniert
Wir übernehmen die Betreuung Ihres Angehörigen – zuverlässig und herzlich.
Kochen, Einkaufen, Reinigung – alles läuft weiter, auch wenn Sie nicht da sind.
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Papierkram für Sie.
Rufen Sie uns an – wir erklären alles und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse.
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