Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 131 € Entlastungsbetrag zu – direkt von der Pflegekasse. Viele Familien wissen das nicht und verschenken dieses Geld. Wir helfen Ihnen, dieses Budget sinnvoll zu nutzen.
Achtung: Guthaben aus 2025 verfällt am 30. Juni 2026!
Ungenutzter Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr kann noch bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden. Danach ist er weg. Jetzt handeln!
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist ein monatlicher Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von 131 € pro Monat – für alle Personen ab Pflegegrad 1.
Dieses Geld ist zweckgebunden: Es kann für anerkannte Alltagshilfe-Leistungen verwendet werden – also genau für das, was wir anbieten.
Das Besondere: Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.Sie müssen nichts vorstrecken, keinen Papierkram erledigen – wir übernehmen alles.
Stand: 2025 · Quelle: §45b SGB XI
Sie rufen uns an – kostenlos und unverbindlich.
Wir klären gemeinsam Ihren Pflegegrad und Anspruch.
Wir beginnen mit der Hilfe – ohne Vorkasse.
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie: 0 € Papierkram.
Wir prüfen Ihren Anspruch, erklären alles verständlich und starten, sobald Sie möchten.