Gesetzlicher Anspruch nach §45b SGB XI

131 € Entlastungsbetrag –
das verschenken Sie nicht

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 131 € Entlastungsbetrag zu – direkt von der Pflegekasse. Viele Familien wissen das nicht und verschenken dieses Geld. Wir helfen Ihnen, dieses Budget sinnvoll zu nutzen.

Achtung: Guthaben aus 2025 verfällt am 30. Juni 2026!

Ungenutzter Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr kann noch bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden. Danach ist er weg. Jetzt handeln!

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist ein monatlicher Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von 131 € pro Monat – für alle Personen ab Pflegegrad 1.

Dieses Geld ist zweckgebunden: Es kann für anerkannte Alltagshilfe-Leistungen verwendet werden – also genau für das, was wir anbieten.

Das Besondere: Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.Sie müssen nichts vorstrecken, keinen Papierkram erledigen – wir übernehmen alles.

Pflegegrad 1131 € / Monat
Pflegegrad 2131 € / Monat
Pflegegrad 3131 € / Monat
Pflegegrad 4131 € / Monat
Pflegegrad 5131 € / Monat

Stand: 2025 · Quelle: §45b SGB XI

So einfach funktioniert die Abrechnung

1

Anrufen

Sie rufen uns an – kostenlos und unverbindlich.

2

Pflegegrad prüfen

Wir klären gemeinsam Ihren Pflegegrad und Anspruch.

3

Wir starten

Wir beginnen mit der Hilfe – ohne Vorkasse.

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Direkte Abrechnung

Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie: 0 € Papierkram.

Checkliste: So nutzen Sie Ihre 131 € optimal

Pflegegrad beantragen (ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch)
Anerkannten Anbieter wählen (wir sind nach §45a SGB XI anerkannt)
Leistungsvertrag abschließen (übernehmen wir für Sie)
Monatlich Leistungen in Anspruch nehmen
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – Sie unterschreiben nur
Guthaben aus dem Vorjahr bis 30.06. des Folgejahres nutzen
Bei Pflegegrad 2–5: zusätzlich Pflegegeld und Sachleistungen prüfen

Lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten

Wir prüfen Ihren Anspruch, erklären alles verständlich und starten, sobald Sie möchten.